Design, Geschmacksmuster
Ein Design, oder Geschmacksmuster, schützt die äußere Gestaltung eines Produkts oder eines Teils davon. Dieses vergleichsweise kostengünstige Schutzrecht bietet eine Schutzdauer von maximal 25 Jahren. Wir beraten unsere Mandanten in allen dazu relevanten Belangen, wie etwa die Darstellungen des Designs, die den Gegenstand und Umfang des Schutzrechts festlegen und daher von zentraler Bedeutung sind.